Decorado by abama Display GmbH (anschließend als
Abama bezeichnet) bietet und erbringt sämtliche Leistungen nur auf
Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Konditionen
gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von
§14 BGB. Gegenüber Endverbrauchern gelten gesonderte
Konditionen.
Alle Abkommen, die zwischen Abama und dem Kunden zwecks
Verwirklichung dieser Vereinbarung getroffen werden, sind in diese Vereinbarung
schriftlich niedergelegt. Die Konditionen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von den Konditionen abweichende Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt, es sei denn, Abama stimmt deren Verbindlichkeit ausdrücklich
zu. Die Konditionen gelten auch dann, wenn Abama in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführt. Die Konditionen gelten auch für künftige
Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie bei diesen nicht erneut
explizit einbezogen worden sind.
Anzeigen, Kataloge und Webshopangebote im
Online-Shop stellen noch kein verbindliches Angebot zum Verkauf der Waren durch
Abama dar.
Angebote können per E-Mail, schriftlich,
telefonisch, per Fax oder über das Online Bestellformular abgegeben
werden.
Die Auftragsbestätigung durch Abama erfolgt per Fax
oder E-Mail oder durch unmittelbare Auslieferung der Ware. Erst dadurch kommt
der Kaufvertrag zustande. Abama ist berechtigt, die Bestellung jederzeit
abzulehnen. Dies gilt auch, wenn ein Produkt plötzlich trotz
rechtzeitiger Disposition aus von Abama nicht zu vertretenden Gründen
nicht lieferbar ist.
In der Regel findet die Bestellabwicklung und
Kontaktaufnahme per E-Mail statt. Der Kunde soll garantieren, dass die von ihm
zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, so dass unter
dieser Adresse die von Abama versandten E-Mails empfangen werden können.
Der Kunde soll darauf achten, dass die von Abama verschickten E-Mails nicht
durch den Einsatz von SPAM-Filtern unzustellbar sind und dass alle vom
Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten
Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Erfüllungsort für die
beiderseitigen Leistungspflichten ist die Niederlassung von Abama. Sofern der
Besteller Kaufmann nach §1 HGB ist, ist der Geschäftssitz von
Abama Gerichtsstand. Abama, darf und ist berechtigt, dem Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht
mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
Genannte Liefertermine sind, soweit nicht
ausdrücklich anders erwähnt, unverbindlich. Das Nachkommen
und einbehalten der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Abama
vorbehalten.
Abama ist berechtigt, den insofern entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen, wenn
der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft Mitwirkungspflichten verletzt.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wenn der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt an den Kunden über
sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Soweit dem Kunden zumutbar darf Abama in Teillieferungen
liefern. Diese selbstständige Leistungen können
selbstständig fakturiert werden.
Angegebene Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzl.
MwSt. und gelten „ab Werk“. Verpackungswünsche
werden separat in Rechnung gebracht und sind vom Kunden zu tragen.
Innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum ist der Kaufpreis
(ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Vorkasse
gewährt Abama 2 % Skonto.
Bei Webshop-Bestellungen, Bestellungen von Neukunden und
Bestellungen aus dem Ausland ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet. Abama
verpflichtet sich in diesem Fall, die Ware innerhalb von 14 Tage nach
Zahlungseingang zu liefern, soweit nicht anders vereinbart wurde.
Kommt der Kunde bei fälligen Rechnungen in Verzug
oder bezahlt er nicht in einem eingeräumten Zahlungsziel, oder haben
sich nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse des
Kunden verschlechtert, oder Abama nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte
über den Kunden erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Abama berechtigt,
weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. Dies gilt
insbesondere auch wenn ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Bei Anerkennung durch Abama stehen dem Kunden
Aufrechnungsrechte nur zu, wenn diese Ansprüche rechtskräftig
festgestellt und unbestritten von Abama anerkannt sind. Außerdem ist
er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
Ohne weitere Erklärung von Abama kommt der Kunde 14
Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug. Bei Vorhandensein von
Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
Versandkosten finden Sie im Webshop und sind, wenn nicht
anders erwähnt, vom Kunden zu tragen. Bei Bestellungen
außerhalb der Europäischen Union sind vom Kunden zudem
etwaige zusätzliche öffentliche Kosten wie Zölle,
Einfuhr-/Ausfuhrabgaben etc. zu tragen. Der Euro ist als Währung des
Kaufpreises festgelegt. Alle Preise sind in Euro. Eine Änderung der
Währungsparität bei der Bestellung hat keinen Einfluss auf
den geschuldeten Kaufpreis. Der Kunde trägt somit das
Währungsrisiko.
Wird per Kreditkarte bezahlt wird die Kreditkarte bei
Abschluss der Bestellung belastet.
Bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Ansprüche, die Abama mit dem Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehen, bleibt die Ware Eigentum von
Abama.
Wird die Ware weiterverkauft, tritt der Kunde hiermit seinen
Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit
allen Nebenrechten sicherungshalber an Abama ab, ohne dass es noch weiterer
gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in
Höhe des Betrages, der dem von Abama in Rechnung gestellten Preis der
Ware entspricht. Der Abama abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu
befriedigen
Ist der Kunde Kaufmann nach § 1 HGB,
setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ist der Kunde kein Kaufmann nach § 1 HGB, ist er
verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen
Mangel festgestellt hat, diesen Abama schriftlich anzuzeigen. Diese Regelung
stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden
dar.
Bei Versand auf Risiko von Abama ist der Kunde verpflichtet
bei Annahme der Sendung offensichtliche Transportschäden unverzüglich
genüber dem Transporteur anzuzeigen. Zu beachten ist, dass der Kunde
bei Transportschäden die Originalverpackung aufzuheben hat und etwaige
Verpackungsmängel dokumentieren muss, soweit dies keinen unzumutbaren
Aufwand darstellt. Soweit Abama Ersatzansprüche gegen den Transporteur
aufgrund von einer Verletzung dieser Pflichten nicht geltend machen kann, ist
der Kunde bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten zum Schadensersatz
verpflichtet.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses
bleibt fünf Jahre, gerechnet ab Zustellung der mangelhaften Ware, nach
den §§ 478, 479 BGB.
Abama haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Auch haftet Abama nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ein Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit
sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht
vorsätzlich begangen worden sind, ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit gegeben ist. Wird die Leistung
verzögert, ist die Haftung für Abama für den
Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Bestellung begrenzt
und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der
Bestellung begrenzt.
Bei einer Haftung wegen Unmöglichkeit der Leistung
beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz neben
oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 50 %
desjenigen Teiles der Lieferung, das wegen der Unmöglichkeit nicht
genutzt werden kann. Schäden an anderen Rechtsgütern des
Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit beruhen.
Sind die Abweichungen unerheblich oder ist die
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit unerheblich, besteht kein
Mangelanspruch.
Zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen Sache ist Abama berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Abama
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung
endgültig fehl oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den
gesetzlichen Vorgaben zu verlangen. Die zuerst gelieferte mangelhafte Ware muss
innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückgesendet
werden nach Nacherfüllung der Ersatzlieferung. Die
Rücksendung der mangelhaften Ware soll nach gesetzlichen Vorschriften
erfolgen.
Die Nacherfüllung kann von Abama verweigert werden,
wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden
ist. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob durch eine
andere Art der Nacherfüllung dem Käufer kein erheblicher
Nachteil entsteht. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der Wert
der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob
durch eine andere Art der Nacherfüllung dem Käufer kein
erheblicher Nachteil entsteht.
Ausgeschlossen sind Mängelansprüche bei:
Sonderanfertigungen die gemacht wurden auf
Konstruktionsvorgaben des Kunden.
Schäden, die auf üblichen
Verschleiß oder unsachgemäßer Handhabung
beruhen.
Abweichungen in Maßen und Form, die branchenüblich
sind oder technologisch vorgegeben, sowie nicht behebbare materialbedingte
Farbabweichungen und für nicht exakt übereinstimmende Farben
bei mehreren Artikeln gleichen Typs.
Gewährleistungsansprüche bei
Versandkäufen werden nur schriftlich von Abama entgegen
genommen.
Die Verjährungsfrist für
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ist ein Jahr, soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist.
Diese Verjährungsfristen gelten auch für
sonstige Schadensersatzansprüche gegen Abama, unabhängig von
deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem
Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
Die oben genannten Verjährungsregeln werden durch
die gesetzlichen Verjährungsregeln ersetzt bei:
Verjährungsregeln gelten nicht im Falle des Vorsatzes.
Verjährungsregeln gelten nicht, wenn Abama einen
Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
Verjährungsfristen gelten für
Schadensersatzansprüche und nicht in den Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei
Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
Wenn der Kunde zur Produktgestaltung Vorlagen oder
Gestaltungselemente wie Texte, Fotografien, Datensätze und Graphiken
zur Verfügung stellt, oder entsprechende Vorgaben bei der
Produktgestaltung macht, versichert der Kunde, dass an diesen keine
urheberechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen Rechte Dritter bestehen
bzw. die erforderlichen Genehmigungen eingeholt worden sind. Abama haftet
insofern dem Kunden auch nicht für die Verletzung von Rechten
Dritter.
Abama ist freigestellt von allen Ansprüchen
Dritter, die Abama aufgrund eines Kundenverhaltens entstehen. Der Kunde haftet
hierfür.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Decorado by abama Display GmbH | Stand: Mai 2018